Frau Rechtsanwältin Claudia Eichner hat ihren Schwerpunkt im Erbrecht und Versicherungsrecht.
Sie berät und vertritt ihre Mandanten in allen Fragen des Erbrechts, insbesondere bei
Auch berät sie vor Abschluss von Versicherungsverträgen und sorgt für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherern, z. B. bei:
Frau Rechtsanwältin Claudia Eichner absolvierte ihr Studium an den Universitäten Dresden und Würzburg. Bereits während des Studiums sammelte sie praktische Erfahrungen durch ihre Mitarbeit in einer erbrechtlich orientierten Anwaltskanzlei.
Nach dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Aschaffenburg und dem Abschluss des zweiten Staatsexamens ließ sie sich im Jahr 2003 in Würzburg als Rechtsanwältin nieder.
Der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Claudia Eichner liegt seit ihrer Zulassung im Bereich des Versicherungsrechts und des Erbrechts. Seit 2008 ist sie Fachanwältin für Versicherungsrecht und seit 2009 auch Fachanwältin für Erbrecht und gehört damit zu den nur etwa 6,5 % der Anwälte in Deutschland (Quelle: BRAK Statistik 2020), welche durch Zusatzausbildungen mindestens zwei Fachanwaltstitel erworben haben.
Zum 01.01.2008 gründete sie zusammen mit Frau Rechtsanwältin Dr. Hannelore Zacher-Röder die Partnerschaft "Dr. Zacher-Röder I Eichner, Rechtsanwälte". Seit dem 01.01.2019 hat sie die Partnerschaft vollständig übernommen und führt diese als Einzelkanzlei fort.
Frau Rechtsanwältin Claudia Eichner ist Mitglied imSie bildet sich regelmäßig fort und hält auch selbst Vorträge zu erbrechtlichen Themen.
"Auswirkungen des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch" von Claudia Eichner erschienen in Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2021, S. 422 ff.
"Die Berücksichtigung von Eigengeschenken bei der Pflichtteilsergänzung ist nach Einführung der Pro-rata-Regelung zu ändern!" von Dr. Hannelore Zacher-Röder/Claudia Eichner erschienen in Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2011, S. 557 ff.
"Wirksamkeit eines Nachtrags bei einem gemeinschaftlichen Testament nach § 2267 BGB" von Dr. Hannelore Zacher-Röder/Claudia Eichner erschienen in der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), 2010, S. 63 ff.
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Hannelore Zacher-Röder hat ihren Schwerpunkt im Erbrecht.
Sie berät ihre Mandanten vorwiegend auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und im Erbrecht
inbesondere bei:
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Hannelore Zacher-Röder wurde in Würzburg geboren, besuchte die Mozartschule und legte hier auch das Abitur ab.
Das Studium der Rechtswissenschaft führte sie von Würzburg aus nach München und Genf. Als Rechtsreferendarin war sie in München, Landshut und Lyon tätig. Sie promovierte bei Herrn Prof. Dr. Karl Larenz in München und war nach dem zweiten juristischen Staatsexamen vier Jahre als Rechtsanwältin in München tätig.
Um auch die andere Seite der Justiz kennen zu lernen, trat sie 1974 in den Justizdienst ein und war einige Jahre als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft in Würzburg tätig. Anschließend war sie mehrere Jahre als Richterin, insbesondere in Zivilsachen, am Amtsgericht Würzburg tätig. Im Rahmen ihrer richterlichen Tätigkeit war sie auch mit Erbschaftssachen befasst. Im August 1994 ließ sie sich als Rechtsanwältin in Würzburg nieder und spezialisierte sich sofort auf das Rechtsgebiet Erbrecht. Seit diesem Zeitpunkt war sie ununterbrochen vorrangig auf diesem Gebiet anwaltlich tätig.
Gemäß der Focus-Liste (Focus, Ausgabe Nr. 21 vom 22.05.2000) gehört Frau Dr. Zacher-Röder zu den deutschlandweit empfohlenen 135 Experten im Erbrecht. Gemäß der großen Focus-Anwaltsliste (Ausgabe Nr. 44 vom 27.10.2003) wurde sie nochmals als Experte für Erbrecht empfohlen (bayernweit 15 Rechtsanwälte).
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Zacher-Röder zeichnet sich durch fachliche Kompetenz, Gründlichkeit und Engagement für Ihre Mandanten aus.
Frau Dr. jur. Zacher-Röder bildet sich laufend durch den Besuch von anerkannten Fachtagungen fort.
Die Kanzlei befindet sich in der Leistenstraße 12 in 97082 Würzburg im früheren Hotel- und Gaststättenbetrieb "Zum Marienberg". Das Anwesen wurde am 16. März 1945 vollständig zerstört und 1950 wieder errichtet.
Die Kanzlei wurde im Jahre 1994 von Frau Rechtsanwältin Dr. Zacher-Röder gegründet, welche von Anfang an den Schwerpunkt der Tätigkeit in den Bereich des Erbrechts legte.
Seit Juni 2003 verstärkte Frau Rechtsanwältin Eichner das Team und die beiden Anwältinnen waren zunächst in Bürogemeinschaft und Kooperation tätig. Zum 01.01.2008 führten die beiden Anwältinnen ihre Zusammenarbeit dann in einer Partnerschaftsgesellschaft fort.
Die Partnerschaft wurde zum 31.12.2018 vollständig von Frau Rechtsanwältin Eichner übernommen und wird nun wieder als Einzelkanzlei weitergeführt. Nach wie vor arbeiten beide Anwältinnen aber in Kooperation zusammen. Frau Dr. Zacher-Röder steht noch in Einzelfällen beratend zur Verfügung.