Anwaltshaus Würzburg

Service

Ihr erster Besuch beim Anwalt

Wenn Sie bei einem Anwalt einen Termin vereinbart haben, möchten Sie natürlich die wesentlichen Punkte auch in dem ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt klären.

Oft kommt es jedoch vor, dass eine Beratung nicht oder nicht vollständig vorgenommen werden kann, da die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen oder aber Sie wichtige Daten nicht kennen.

Bevor Sie daher zum Anwalt gehen, sollten Sie alle Unterlagen, die Ihren Fall betreffen, zusammenstellen. Auch sollten Sie eine Liste des Verlaufs der Angelegenheit und aller Daten erstellen.

Denken Sie dabei vor allem an Folgendes:

  • Haben Sie Ihren Anspruch bereits schriftlich geltend gemacht oder wurde Ihnen gegenüber ein Anspruch schriftlich geltend gemacht?
  • Hat die Gegenseite darauf reagiert bzw. haben Sie schriftlich darauf reagiert?
  • Haben Sie die Leistung angemahnt oder wurden Ihnen Fristen gesetzt?
  • Liegt dem Anspruch ein schriftlicher Vertrag / ein Testament / eine Versicherungspolice oder ähnliches zugrunde?
  • Haben Sie einen Lieferschein / eine Rechnung / einen Rücksendeauftrag?
  • Haben Sie Mängel oder Fehler gerügt? Haben Sie sonst irgendwelche Erklärungen abgegeben?
  • Gibt es weitere Vereinbarungen mit der Gegenseite, z. B. Allgemeine Vertragsbedingungen oder außervertragliche Abreden?
  • Wurden bereits im Vorfeld Sachen erledigt, z. B. Gutachten erstellt, Vermögensverzeichnisse gefertigt, Grundbuchauszüge eingeholt und ähnliches?

Fragen Sie Ihren Anwalt auch bei der Vereinbarung des Termins nach den Unterlagen, die Sie mitbringen sollen, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Und denken Sie daran – nur wenn Ihr Anwalt umfassend informiert ist, kann er Sie richtig beraten!

Kosten

Wie jeder andere Dienstleister auch, stellt der Anwalt Ihnen seine Arbeitsleistung in Rechnung. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Anwalt Sie teuer zu stehen kommt, was leider immer noch die vorherrschende Meinung ist.

Anwälte berechnen ihre Gebühren entweder nach dem jeweils gültigen Vergütungsgesetz oder aber sie schließen mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. In beiden Fällen sind die Kosten für Sie von Anfang an überschaubar.

Die gesetzlichen Gebühren sind für jeden Anwalt verbindlich festgelegt. Bei der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren richtet sich deren Höhe nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Dieser Wert bestimmt sich danach, was Ihr Interesse ist, d. h. was Sie aufgrund des Rechtsstreits erlangen möchten.

Anhand des Gegenstandswertes bzw. Streitwertes wird dem Anwalt vom Gesetz ein bestimmter Rahmen vorgegeben, in welchem er die Höhe der Gebühren bestimmen kann. So kann es zwar vorkommen, dass die Höhe der Gebühren in derselben Angelegenheit von Anwalt zu Anwalt verschieden sind, diese Unterschiede sind jedoch minimal. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie bei jedem Anwalt in etwa die gleichen Gebühren zahlen.

Oftmals wird ein Anwalt mit Ihnen auch eine Vergütungsvereinbarung treffen, vor allen Dingen dann, wenn sich ein Gegenstandswert nur schwer bestimmen lässt. Üblich sind hierbei Stundenhonorare oder Pauschalvergütungen. Die Honorare sind dabei jeweils gesondert mit Ihrem Anwalt zu verhandeln.

In jedem Fall ist der Anwalt verpflichtet, Sie über möglicherweise anfallende Kosten zu informieren. Fragen Sie daher vor jeder Beratung oder Beauftragung zunächst nach den Kosten.

Sofern Sie die finanziellen Mittel für einen Anwalt nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe für Beratungen bzw. außergerichtliche Tätigkeiten und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen. Hierüber können Sie sich bei Ihrem Anwalt oder aber bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts informieren.

Und denken Sie daran, dass Sie durch einen Anwalt auch viel Geld sparen können! Denn aufgrund seiner speziellen Ausbildung ist der Anwalt in der Lage, Ihre persönlichen Interessen zu berücksichtigen und Lösungskonzepte oder Strategien zu entwickeln. Auch kann er Sie frühzeitig auf Formfehler, Vertragslücken o. ä. hinweisen.

Darüber hinaus kann der Anwalt Ihnen viel Zeit ersparen, da er weiß, worauf es ankommt und worauf es zu achten gilt. Ein Besuch beim Anwalt ist daher trotz der möglichen Kosten immer für Sie rentabel!

Formulare

General- und Vorsorgevollmacht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html

Patientenverfügung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html?nn=6765634#[Thema3]

Zentrales Vorsorgeregister:
https://www.vorsorgeregister.de/

Zentrales Testamentsregister:
https://www.testamentsregister.de/

Gerichtsverzeichnis:
https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

Basiszinssatz und Verzugszinsenberechnung:
https://basiszinssatz.de/

Antrag auf Beratungshilfe:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Antrag auf Prozesskostenhilfe:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Zwangsversteigerungstermine:
https://www.zvg-portal.de/

Notarsuche der Bundesnotarkammer:
https://www.notar.de/